KNS Renewable Energy Solutions GmbH
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Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Geltungsbereich und Umfang

1.1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten zwischen der KNS Renewable Energy Solutions GmbH, mit Sitz in Edelschrott (im Folgenden: KNS) und natürlichen sowie juristischen Personen (im Folgenden: Kunde[n] oder Vertragspartner) für alle gegenständlichen Rechtsgeschäfte sowie für alle zukünftigen Geschäfte, auch wenn im Einzelfall, insbesondere bei künftigen Ergänzungs- oder Folgeaufträgen, darauf nicht ausdrücklich Bezug genommen wurde.

1.2. Die jeweils gültige Fassung unserer AGB ist bei Vertragsabschluss die aktuelle Version, die auf unserer Homepage unter www.kns-energy.at abrufbar ist. Diese AGB werden zusätzlich dem Kunden übermittelt.

1.3. KNS kontrahiert ausschließlich unter Zugrundelegung dieser AGB. Die AGB des Kunden oder Änderungen bzw. Ergänzungen unserer AGB bedürfen zu ihrer Geltung der ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung von KNS.

1.4. Geschäftsbedingungen des Kunden werden auch dann nicht anerkannt, wenn KNS ihnen nach Eingang bei uns nicht ausdrücklich widerspricht.

2. Angebote und Vertragsabschluss

2.1. Unsere Angebote sind unverbindlich und freibleibend. Zusagen, Zusicherungen und Garantien unsererseits oder von diesen AGB abweichende Vereinbarungen im Zusammenhang mit dem Vertragsabschluss werden erst durch unsere schriftliche Auftragsbestätigung verbindlich.

2.2. Informationen über unsere Produkte und Dienstleistungen, die in Katalogen, Preislisten, Prospekten oder anderen Medien enthalten sind, stellen keine verbindlichen Angebote dar. Der Kunde ist verpflichtet, KNS über Informationen zu informieren, die er in seine Entscheidung zur Beauftragung einbezieht, sofern diese nicht von KNS stammen.

2.3. Kostenvoranschläge werden nach bestem Fachwissen erstellt, jedoch kann keine Gewähr für die Richtigkeit übernommen werden. Kostenvoranschläge sind, sofern nichts anderes schriftlich vereinbart wurde, kostenpflichtig. Ein für den Kostenvoranschlag bezahltes Entgelt wird gutgeschrieben, wenn innerhalb von 3 Monaten ein Auftrag erteilt wird.

2.4. Im Falle von Kostenerhöhungen über 15 % nach Auftragserteilung werden wir den Kunden rechtzeitig informieren. Bei unvermeidbaren Kostenüberschreitungen bis zu 15 % ist eine gesonderte Verständigung nicht erforderlich.

3. Preise

3.1. Preisangaben sind grundsätzlich nicht als Pauschalpreise zu verstehen. Die Preise verstehen sich inklusive der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer und ab Lager. Verpackungs-, Transport- und Versandkosten sowie Zoll und Versicherung gehen zu Lasten des Kunden.

3.2. Für vom Kunden angeordnete Leistungen, die im ursprünglichen Auftrag keine Deckung finden, besteht mangels Werklohnvereinbarung Anspruch auf angemessenes Entgelt (§ 1152 ABGB).

3.3. KNS behält sich das Recht vor, die vereinbarten Entgelte anzupassen, wenn sich die Lohnkosten oder andere Kostenfaktoren um mindestens 2 % seit Vertragsabschluss geändert haben.

3.4. Der Kunde hat die fach- und umweltgerechte Entsorgung von Altmaterial auf eigene Kosten zu veranlassen. Bei gesonderter Beauftragung wird dies vom Kunden zusätzlich im vereinbarten Ausmaß vergütet.

3.5. Alle angebotenen Preise sind freibleibend und unter Vorbehalt. KNS behält sich vor, Preisänderungen, die aufgrund von Änderungen der Marktbedingungen oder gesetzlichen Vorgaben erforderlich werden, umzusetzen.

4. Zahlung

4.1. Bei Vertragsabschluss ist eine Anzahlung in Höhe von 40 % des Auftragswertes zu leisten; der Restbetrag ist spätestens vor Anlieferung oder Leistungserfüllung zu zahlen, sofern nichts Abweichendes schriftlich vereinbart wurde.

4.2. Der Kunde ist verpflichtet, die zur Einbringlichmachung notwendigen Kosten (Mahnkosten, Inkassogebühren, Rechtsanwaltskosten etc.) im Falle eines Zahlungsverzugs zu ersetzen.

4.3. Bei Zahlungsverzug ist KNS berechtigt, alle Forderungen aus der laufenden Geschäftsbeziehung mit dem Kunden fällig zu stellen.

4.4. Der Kunde verpflichtet sich, im Falle eines Zahlungsverzugs, eine Entschädigung in Höhe von EUR 20,00 für entstandene Betreibungskosten zu zahlen. Sollten Inkassokosten anfallen, hat der Kunde auch diese zu übernehmen, soweit sie die gesetzlichen Höchstsätze nicht überschreiten.

4.5. Eine Aufrechnung gegen unsere Ansprüche mit Gegenforderungen, welcher Art auch immer, ist ausgeschlossen.

5. Leistungsausführung

5.1. KNS ist verpflichtet, die vereinbarten Leistungen erst dann auszuführen, wenn alle technischen Einzelheiten geklärt sind, der Kunde die technischen und rechtlichen Voraussetzungen geschaffen hat, und die vereinbarten Anzahlungen oder Sicherheitsleistungen erhalten wurden.

5.2. Der Kunde ist verpflichtet, sicherzustellen, dass unser Montagepersonal sofort nach Ankunft mit den Arbeiten beginnen kann. Er hat auch die erforderlichen Bewilligungen Dritter sowie Meldungen und Genehmigungen durch Behörden auf seine Kosten zu veranlassen.

5.3. Der Kunde hat uns alle notwendigen Informationen zur Verfügung zu stellen, die für die Ausführung der Leistung erforderlich sind, und ist verpflichtet, die erforderlichen Energie- und Wasserressourcen auf eigene Kosten bereitzustellen.

5.4. Änderungen und Erweiterungswünsche des Kunden werden nur berücksichtigt, wenn sie aus technischen Gründen erforderlich sind, um den Vertragszweck zu erreichen. Der Kunde hat KNS alle relevanten Informationen über die Ausführung der Arbeiten zur Verfügung zu stellen.

5.5. Der Kunde hat uns für die Zeit der Leistungsausführung kostenlos geeignete, versperrbare Räume für den Aufenthalt der Mitarbeiter sowie für die Lagerung von Werkzeugen und Materialien zur Verfügung zu stellen.

6. Gewährleistung und Haftung

6.1. Die Gewährleistungsfrist für unsere Leistungen beträgt ein Jahr ab Übergabe. Für Verbraucherkunden gelten die gesetzlichen Gewährleistungsbestimmungen.

6.2. Der Kunde hat den Beweis zu erbringen, dass der Mangel zum Zeitpunkt der Übergabe bereits vorhanden war. Mängelrügen sind unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von 7 Werktagen schriftlich bei KNS einzureichen.

6.3. Wegen Verletzung vertraglicher oder vorvertraglicher Pflichten haften wir nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.

6.4. Die Haftung ist auf den Haftungshöchstbetrag unserer bestehenden Haftpflichtversicherung beschränkt. Dies gilt auch für Schäden an einer Sache, die wir zur Bearbeitung übernommen haben.

6.5. Der Kunde ist verpflichtet, KNS unverzüglich über sämtliche Mängel oder Schäden zu informieren und uns die Möglichkeit zur Mängelbehebung zu geben. Eine Mängelanzeige hat schriftlich zu erfolgen.

6.6. Für Schäden, die durch unsachgemäße Behandlung, unzureichende Wartung oder durch Dritte verursacht werden, haften wir nicht.

7. Schutzrechte Dritter

7.1. Der Kunde übernimmt die Gewähr dafür, dass durch die Lieferung oder Montage von KNS keine Schutzrechte Dritter verletzt werden. Sollte KNS aufgrund einer solchen Verletzung in Anspruch genommen werden, stellt der Kunde KNS schad- und klaglos.

7.2. Im Falle von Schutzrechtsverletzungen sind wir berechtigt, die Herstellung oder Lieferung bis zur Klärung der Rechte Dritter auf Risiko des Kunden einzustellen.

8. Geistiges Eigentum/Urheberrechte

8.1. Alle von KNS gelieferten Materialien, Pläne, Zeichnungen, Software und sonstigen Unterlagen bleiben im Eigentum von KNS und dürfen ohne ausdrückliche schriftliche Zustimmung nicht vervielfältigt oder Dritten zugänglich gemacht werden.

8.2. Der Kunde verpflichtet sich, alle Informationen und Unterlagen, die ihm im Rahmen der Geschäftsbeziehung zur Verfügung gestellt werden, vertraulich zu behandeln.

9. Rücktritt vom Vertrag

9.1. Ein Rücktritt vom Vertrag ist nur aus wichtigem Grund zulässig. Die Rechtsfolgen eines Rücktritts sind im Falle eines berechtigten Rücktritts durch den Kunden darauf beschränkt, dass der Kunde die von KNS erbrachten Leistungen zu bezahlen hat.

9.2. Bei Verzug des Kunden bei einer Teilleistung oder einer vereinbarten Mitwirkungstätigkeit, die die Durchführung des Auftrags durch KNS unmöglich macht oder erheblich behindert, ist KNS zum Vertragsrücktritt berechtigt.

10. Salvatorische Klausel

10.1. Sollten einzelne Teile dieser AGB unwirksam sein, bleibt die Gültigkeit der übrigen Teile unberührt. Die Parteien verpflichten sich, eine Ersatzregelung zu treffen, die dem wirtschaftlichen Ergebnis am nächsten kommt.

11. Allgemeines

11.1. Es gilt österreichisches Recht. Die Anwendbarkeit des UN-Kaufrechts wird ausgeschlossen. Vertragssprache ist Deutsch.

11.2. Erfüllungsort ist der Sitz von KNS in Edelschrott.

11.3. Änderungen der Kontaktdaten des Kunden müssen KNS umgehend schriftlich mitgeteilt werden.

Kontakt

KNS Renewable Energy Solutions GmbH

Oberer Herzogberg 331

A-8583 Edelschrott

Tel.: +43 3146 2274

E-Mail: office@kns-energy.at

Web: www.kns-energy.at

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